Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln Verträge über Webentwicklung, betreuten Betrieb, Integrationen und ähnliche Leistungen von NeonCloudX. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer und sind zusammen mit Angebot, Leistungsbeschreibung und Einzelvertrag zu lesen.
§ 1 Geltungsbereich und Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge zwischen NeonCloudX, Inhaber David Vo, und seinen Kunden.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB kommen auf Grundlage dieser Bedingungen nicht zustande; sie bedürfen einer gesonderten individuellen Vereinbarung.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, NeonCloudX stimmt ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zu.
Bei Widersprüchen gilt die Reihenfolge: individuelle Vereinbarung, Auftragsverarbeitungs- vertrag, Angebot und Leistungsbeschreibung, diese AGB.
§ 2 Leistungen
NeonCloudX erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Webentwicklung, Redesign, betreuter Betrieb, Hosting, Integrationen, E-Mail- und Dokumentprozesse, Webshop- und Online-Rezeptionslösungen sowie projektbezogene Beratung. Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus Angebot, Leistungsbeschreibung und individueller Vereinbarung.
NeonCloudX darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen. Die Verantwortung für die Leistung bleibt davon unberührt.
§ 3 Vertragsschluss und Mitwirkung
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Beauftragung und Annahme zustande.
Der Kunde stellt Inhalte, Freigaben, Zugänge und sonstige Mitwirkungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen; zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Mitteilung berechnet werden.
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm beigestellten Inhalte — insbesondere Texte, Bilder, Logos, Schriften und Daten — frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt NeonCloudX von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung entfällt, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 4 Vergütung, Fälligkeit und Verzug
NeonCloudX ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht berechnet und in Rechnungen nicht ausgewiesen; alle genannten Beträge sind Endpreise. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, tritt die gesetzliche Umsatzsteuer zu den vereinbarten Beträgen hinzu; darauf wird vorher hingewiesen.
Soweit nicht anders vereinbart, kann NeonCloudX Abschlagszahlungen, laufende Entgelte für betreuten Betrieb und sonstige wiederkehrende Vergütungen gemäß Angebot abrechnen. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig.
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. NeonCloudX darf laufende Leistungen — insbesondere Hosting und betreuten Betrieb — nach vorheriger Ankündigung in Textform und Setzung einer angemessenen Nachfrist bis zum Zahlungseingang aussetzen. Die Vergütungspflicht bleibt für diesen Zeitraum bestehen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 5 Laufzeit, Kündigung und Preisanpassung
Einmalige Projektleistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung und gegebenenfalls Abnahme.
Betreuter Betrieb, Hosting und Wartung laufen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, zwölf Monate ab Bereitstellung der Leistung. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Kündigungen bedürfen der Textform.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für NeonCloudX insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Entgelten für zwei aufeinander folgende Monate in Verzug ist und trotz Fristsetzung nicht zahlt.
Laufende Entgelte bleiben während der Mindestlaufzeit unverändert. Danach kann NeonCloudX die Entgelte für Dauerleistungen mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Beginn eines Vertragsmonats anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Anpassungszeitpunkt kündigen; auf dieses Recht wird in der Ankündigung hingewiesen.
Nach Vertragsende werden Inhalte und Daten des Kunden auf Wunsch in einem gängigen Format herausgegeben und anschließend gelöscht. Ohne abweichende Vereinbarung erfolgt die Löschung 30 Tage nach Vertragsende. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 6 Nutzungsrechte
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den ausdrücklich überlassenen Arbeitsergebnissen im vereinbarten Umfang. Das Nutzungsrecht ist übertragbar im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder der Veräußerung des Geschäftsbetriebs, für den die Leistung erbracht wurde; im Übrigen bedarf eine Übertragung der Zustimmung von NeonCloudX, die nicht ohne sachlichen Grund verweigert wird.
Rechte an generischen Komponenten, internen Bibliotheken, Entwicklungswerkzeugen und Betriebsplattformen verbleiben bei NeonCloudX oder den jeweiligen Rechteinhabern.
In den Arbeitsergebnissen können Komponenten Dritter unter Open-Source-Lizenzen enthalten sein. Für diese gelten vorrangig die jeweiligen Lizenzbedingungen; NeonCloudX weist auf Anfrage aus, welche Komponenten eingesetzt werden.
Für eingebundene Plattform- oder SaaS-Bestandteile gelten ergänzend die Endnutzerbedingungen.
§ 7 Hosting, Betrieb und Support
Soweit betreuter Betrieb vereinbart ist, umfasst dieser Hosting, Monitoring, Backups, Wiederherstellungsroutinen, Sicherheitsupdates und Support.
NeonCloudX strebt eine Verfügbarkeit der betreuten Anwendung von 99 % im Jahresmittel an. Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster, Störungen bei vom Kunden beigestellten Diensten sowie Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von NeonCloudX. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und mindestens 48 Stunden vorher angekündigt, sofern es sich nicht um sicherheitskritische Sofortmaßnahmen handelt.
Supportzeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr außer an gesetzlichen Feiertagen in Bayern. Auf Störungsmeldungen wird innerhalb eines Werktags reagiert, bei vollständigem Ausfall der Anwendung schnellstmöglich. Reaktionszeit meint die Aufnahme der Bearbeitung, nicht die Behebung.
Datensicherungen werden täglich erstellt und 30 Tage vorgehalten. Weitergehende Aufbewahrungsfristen, Servicelevel oder Bereitschaftszeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
Soweit NeonCloudX personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen AGB im Umfang seiner Regelungen vor.
Der Kunde bleibt für eigene Inhalte, Pflichtinformationen, Einwilligungen, fachliche Entscheidungen und rechtliche Vorgaben seines Angebots verantwortlich.
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite — insbesondere Zugangsdaten, technische Unterlagen, Geschäftszahlen und nicht öffentliche Projektinhalte — vertraulich, nutzen sie nur für Zwecke des Vertrags und geben sie nicht an Dritte weiter. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, unabhängig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
§ 9 Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, erklärt der Kunde die Abnahme unverzüglich nach Bereitstellung der im Wesentlichen vertragsgemäßen Leistung. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Bleibt eine Rückmeldung trotz Fristsetzung von mindestens zwei Wochen aus und wird die Leistung produktiv genutzt, gilt sie als abgenommen. Auf diese Wirkung wird in der Fristsetzung hingewiesen.
§ 10 Mängel und Gewährleistung
Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme.
Diese Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Bauwerke und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
Der Kunde zeigt Mängel in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollziehbar sind. NeonCloudX bessert innerhalb angemessener Frist nach. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen, die auf vom Kunden beigestellten Inhalten, Zugängen oder Drittdiensten beruhen, sowie bei Änderungen, die der Kunde oder Dritte ohne Abstimmung an der Leistung vorgenommen haben. Software ist nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei; unerhebliche Abweichungen begründen keinen Mangel.
§ 11 Haftung
NeonCloudX haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haftet NeonCloudX nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung entstanden wäre. Ist die Datensicherung Bestandteil des betreuten Betriebs, gilt diese Begrenzung nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von NeonCloudX.
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die NeonCloudX die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere großflächige Ausfälle von Strom- oder Telekommunikationsnetzen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen und Arbeitskämpfe, die nicht den eigenen Betrieb betreffen. NeonCloudX informiert den Kunden unverzüglich. Dauert die Störung länger als zwei Monate, können beide Seiten den betroffenen Vertrag kündigen.
§ 13 Referenzen
NeonCloudX darf abgeschlossene Projekte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden als Referenz nennen oder abbilden. Eine erteilte Zustimmung kann für die Zukunft widerrufen werden.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Erlangen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben nach § 305b BGB Vorrang, unabhängig von ihrer Form.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
NeonCloudX ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Stand
Stand dieser Bedingungen: 23. August 2026.