Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln Verträge über Webentwicklung, betreuten Betrieb, Integrationen und ähnliche Leistungen von NeonCloudX. Sie sind bewusst knapp gehalten und müssen im Zweifel mit Angebot, Leistungsbeschreibung und Einzelvertrag zusammen gelesen werden.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge zwischen NeonCloudX, Inhaber David Vo, und seinen Kunden. Das Angebot richtet sich überwiegend an Unternehmer, Praxen, Einrichtungen und sonstige beruflich handelnde Auftraggeber. Für Verbraucher gelten diese AGB nur, soweit sie wirksam einbezogen werden und keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
§ 2 Leistungen
NeonCloudX erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Webentwicklung, Redesign, betreuter Betrieb, Hosting, Integrationen, E-Mail- und Dokumentprozesse, Webshop- und Online-Rezeptionslösungen sowie projektbezogene Beratung. Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus Angebot, Leistungsbeschreibung und individueller Vereinbarung.
§ 3 Vertragsschluss und Mitwirkung
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Beauftragung und Annahme zustande. Der Kunde stellt Inhalte, Freigaben, Zugänge und sonstige Mitwirkungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen; zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Mitteilung berechnet werden.
§ 4 Vergütung und Fälligkeit
Vergütungen verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Soweit nicht anders vereinbart, kann NeonCloudX Abschlagszahlungen, laufende Entgelte für betreuten Betrieb und sonstige wiederkehrende Vergütungen gemäß Angebot abrechnen. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig.
§ 5 Laufzeit, Kündigung und Betriebsmodelle
Einmalige Projektleistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung und gegebenenfalls Abnahme. Für betreuten Betrieb, Hosting, Wartung oder vergleichbare Dauerschuldverhältnisse gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
§ 6 Nutzungsrechte
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den ausdrücklich überlassenen Arbeitsergebnissen im vereinbarten Umfang. Rechte an generischen Komponenten, internen Bibliotheken, Entwicklungswerkzeugen und Betriebsplattformen verbleiben bei NeonCloudX oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Für eingebundene Plattform- oder SaaS-Bestandteile gelten ergänzend die Endnutzerbedingungen.
§ 7 Hosting, Betrieb, Support
Soweit betreuter Betrieb vereinbart ist, umfasst dieser die vertraglich beschriebenen Maßnahmen wie Hosting, Monitoring, Backups, Wiederherstellungsroutinen, Sicherheitsupdates, Support und abgestufte Notfallprozesse. Konkrete Reaktionszeiten, Supportzeiten, Aufbewahrungsfristen und Servicelevel ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung oder Servicevertrag.
§ 8 Datenschutz und Verantwortlichkeiten
Soweit NeonCloudX personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt für eigene Inhalte, Pflichtinformationen, Einwilligungen, fachliche Entscheidungen und rechtliche Vorgaben seines Angebots verantwortlich.
§ 9 Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, erklärt der Kunde die Abnahme unverzüglich nach Bereitstellung der im Wesentlichen vertragsgemäßen Leistung. Bleibt eine Rückmeldung trotz angemessener Fristsetzung aus und wird die Leistung produktiv genutzt, kann NeonCloudX die Leistung als abgenommen behandeln, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
§ 10 Haftung
NeonCloudX haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 11 Referenzen
NeonCloudX darf abgeschlossene Projekte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden als Referenz nennen oder abbilden.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar wäre. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erlangen Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.